Beitrittsmöglichkeiten

Nach der Satzung des SHHB gibt es keine Möglichkeit der Einzel- oder persönlichen Mitgliedschaft im Landesverband. Sie können als Einzelperson Mitglied in den SHHB-Orts- und Kreisverbänden Ihrer Region werden.

Mitglieder

1. Die Mitgliedsschaft im SHHB ist freiwillig.

 

2. Mitglieder im SHHB können sein:

  • Örtliche und überörtliche Vereinigungen in und außerhalb von Schleswig-Holstein, deren Zielsetzung im Wesentlichen mit dem Inhalt des § 2 der Satzung des SHHB übereinstimmt.
  • Vereinigungen, die sich die Förderung einer oder mehrerer der im § 2 dieser Satzung genannten Aufgaben zum Ziel gesetzt haben und bereit sind, die Ziele des SHHB in ihrer Arbeit zu unterstützen (angeschlossene Vereiningungen)

  • öffentlichrechtliche und privatrechtliche juristische Personen und andere Organisationen, die, ohne Vereinigungen im Sinne der Absätze 2.1. und 2.2. zu sein, bereit sind, die Arbeit des SHHB ideell und materiell zu unterstützen.

 

3. Mitgliedsrechte und -pflichten

3.1. Rechte der Mitglieder

  • Die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2.1. und 2.2. haben ein Anrecht auf Betreuung und Beratung sowie Teilnahme am Veranstaltungs- und Fortbildungsangebot im Rahmen dieser Satzung.
  • Sie wirken in den Organen des SHHB mit.
  • Interessen der Mitglieder können durch den SHHB im Anhörungsverfahren als Träger öffentlicher Belange vertreten werden.

3.2. Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2.1. und 2.2. sind verpflichtet, der Satzung und den Beschlüssen des SHHB sowie den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit entsprechend zu handeln.
  • Die Mitgliedsvereine gemäß § 4 Abs. 2.1. und 2.2. sind verpflichtet, dem SHHB den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit unverzüglich anzuzeigen. Satzungen von Mitgliedsvereinen gemäß § 4 Abs.2.1. und 2.2. in der Rechtform eines eingetragenen Vereins müssen den Grundsätzen der Satzung des SHHB entsprechen.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die vom SHHB beschlossenen Beiträge termingerecht zu bezahlen.

 

4. Erwerb der Mitgliedsschaft

  • Der Antrag auf Beitritt muss schriftlich beim SHHB gestellt werden. Der Antragssteller gemäß § 4 Abs. 2.1. und 2.2. muss, soweit vorhanden, seine Satzung und die vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit vorlegen.
  • Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Falls nicht binnen zwölf Wochen nach Eingang der Beitrittserklärung das Präsidium einen ablehnenden Bescheid erteilt oder eine Rückfrage stellt, gilt der Beitritt als angenommen. Im Falle einer Rückfrage des Präsidiums läuft eine neue Frist von zwölf Wochen vom Zeitpunkt des Postabgangs an.
  • Bei Ablehnung erfolgt eine schriftliche Mitteilung.
  • Bei Ablehnung der Aufnahme ist Beschwerde beim Landesausschuss zulässig, der auf seiner nächsten Sitzung endgültig entscheidet. 

Öffnungszeiten

Montag, Freitag

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

09:00 - 14:00

09:00 - 16:00

Kontakt

Schleswig-Holsteinischer Heimatbund
Hamburger Landstr. 101
24113 Molfsee
Telefon: 0431 983840 0431 983840
Fax: 0431 9838423
E-Mail-Adresse:

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