Gewässerschutz in Schleswig-Holstein - Praxisbeispiele für einen guten ökologischen Zustand

Gewässerschutz in Schleswig-Holstein. Praxisbeispiele für einen guten ökologischen Zustand.

Unser Land wird von zahlreichen Flüssen und Bächen durchzogen, die die vielen  Seen verbinden und letztendlich in Nordsee oder Ostsee münden. Schleswig-Holstein wird in besonderem Maße durch Gewässer und Küsten geprägt.

Wasserflächen sind  Lebensadern und Basis für die wirtschaftliche Entwicklung, u.a.

  • wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere mit hohem Naturschutzpotential
  • Ökosystemdienstleister
  • touristische Anziehungspunkte
  • Räume für Freizeitgestaltung, u.a. Baden, Segeln, Kanusport, Angeln
  • Grundlage für die Fischwirtschaft
  • Handelswege

Unsere Kulturlandschaft unterliegt einem ständigen Wandel und wurde seit Generationen immer den jeweiligen Bedürfnissen der Menschen angepasst. Es wurden Flüsse für die Schifffahrt vertieft, Häfen gebaut, Niederungen für die Landwirtschaft trockengelegt, vielerorts Flächen für den Ackerbau dräniert, Ufer befestigt und Bootsstege angelegt.

Die Naturlandschaft wurde über Jahrhunderte im öffentlichen Interesse anthropogen umgestaltet und geformt. Vergessen wurde dabei oft, dass Lebensräume verloren gingen, Pflanzen und Tiere ausgestorben oder stark gefährdet sind. Die Landschaftsveränderungen zu Lasten der Natur haben sich in den letzten Jahrzehnten stark beschleunigt.

Die Europäische Union hat darauf reagiert und mit der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (EU-WRRL) seit dem Jahr 2000 neue Maßstäbe für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer  gesetzt. In diese Zielsetzung sind neben den Oberflächengewässern zugleich die unterirdischen Wasserkörper, d.h. das Grundwasser, mit einbezogen. Zu deren Schutz wurde zudem die EU-Nitrat-Richtlinie erlassen. Der Lebensraumschutz erstreckt sich auf die Natura 2000 Gebiete, in denen die EU-Vogelschutz-Richtlinie und die EU-FFH-Richtlinie gelten. Zur Umsetzung der EU-WRRL bedarf es einer langfristigen Strategie, die sich länderübergreifend an Flusseinzugsgebieten orientiert.

Der SHHB fühlt sich für den Erhalt einer intakten und vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft verpflichtet und unterstützt uneingeschränkt die Ziele der EU-WRRL für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer. Er sucht dabei die enge Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, dem Zusammenschluss aller WBVs in Schleswig-Holstein, die für die Umsetzung und Erreichung der oben genannten Ziele der EU-WRRL verantwortlich sind.

In Schleswig-Holstein wurden in den sogenannten Bearbeitungsgebieten nach der EU-WRRL  in den letzten 15 Jahren zahlreiche Projekte für eine ökologische Verbesserung konzipiert und umgesetzt. Fließgewässer haben eine herausragende Bedeutung als Verbundsystem. Dafür wurden in allen Landesteilen Maßnahmen an Gewässern durchgeführt, die vorbildlich sind und die auch großräumig zur Landschaftsentwicklung beigetragen haben.

Diese Maßnahmen konnten nur umgesetzt werden, weil die Wasser- und Bodenverbände eng und konstruktiv mit Landbesitzern, Naturschützern und weiteren Interessensgruppen zusammengearbeitet haben. Die Umsetzung der Maßnahmen konnte nur in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft erfolgen, da i.d.R. Flächen beansprucht werden. Die Kooperation mit den Landwirten ist daher von zentraler Bedeutung. Der Erhalt intakter Fließgewässer ist auch im Hinblick auf touristische Standards und Ziele zu bewerten.

Der SHHB hat in einem, von der BINGO-Umweltlotterie geförderten Projektes, gelungene Beispiele für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der Broschüre „Ohne Wasser läuft nichts. Schleswig-Holstein setzt die europäische Wasserrahmenrichtlinie um“ zusammengestellt, um einer Öffentlichkeit, die über das Fachpublikum hinausgeht, vorbildliche Umsetzungen in der Praxis aufzuzeigen. Damit soll das Verständnis für den naturnahen Rück- bzw. Ausbau der Gewässer, teilweise mit spektakulären technischen Einrichtungen zum Schutz der in den Gewässern wandernden Fischarten, verstärkt werden.
Immer ist es dabei wichtig und für den Erfolg des Unternehmens entscheidend, dass die verschiedenen und teilweise sehr unterschiedlichen Nutz- und Schutzinteressen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Gemeinden und Verwaltungen und nicht zuletzt der Öffentlichkeit berücksichtigt werden und Meinungsverschiedenheiten von Beginn an im konstruktiven Diskussionen beigelegt werden können.

Nur erfolgreich umgesetzte Projekte können anderen Akteuren als Vorbild dienen, dazu animieren, sich für die Umsetzung der ambitionierten Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie einzusetzen und nicht zuletzt auch touristische Anziehungspunkte sein.

 

 

Handlungsanleitung

 

Kann ich zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beitragen?

 

Wir hoffen, dass die dargestellten Beispiele zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Motivation geweckt haben, sich „vor Ort“ über entsprechende Projekten zu informieren, in diesen zu engagieren oder diese sogar zu initiieren.

 

Was ist dabei zu beachten? Weiche Schritte sind zu unternehmen?

 

Informationen beschaffen

 

Gute Ansprechpartner sind immer die ortsansässigen Naturschutz- und  Anglervereine, aber auch Vereine und Verbände, die sich mit historischen oder landeskulturellen Zusammenhängen beschäftigen, wie die Heimatvereine. Gibt es auf Orts- bzw. Gemeindeebene keine entsprechenden Ansprechpartner, kann man Informationen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der Region auch über die Kreis- bzw. Landesverbände der genannten Vereinen und Verbänden bekommen, entweder in einem persönlichen Gespräch oder über deren Homepage. Auf Kreisebene können auch die untere Naturschutzbehörde bzw. die Wasserbehörde des Kreises, die alle auch über Internetseiten verfügen, zu einer ersten Orientierung beitragen.

 

Verbündete suchen

 

Sollen über das Informationsbedürfnis hinaus  Aktivitäten folgen, ist es sinnvoll, sich bestehenden Gruppen anzuschließen, da, um eigene Projekte zu starten, ein vielfältiges Engagement gefragt ist. So ist es erforderlich, selbst bei kleinen Projekten, ein Konzept zum naturnahen Um- bzw. Rückbau eines Gewässers zu erstellen. Hier wird zunächst der Status quo des Gewässers aufgenommen werden, d.h. die Struktur und die Flora und Fauna des Gewässers. Teilweise liegen diese Informationen bereits vor, in vielen Fällen müssen sie jedoch aufgenommen werden. Dies geht nicht ohne das Know-How und die Hilfe von Experten.

 

Verbände und Institutionen einbeziehen

 

Da jeder Eingriff in ein Gewässer genehmigungspflichtig ist, ist das Einbeziehen der Wasser- und Unteren Naturschutzbehörden unerlässlich, sobald über das Feststellen des Status-Quos hinaus Veränderungen im oder am Gewässer geplant sind. Über die Kreisbehörden werden dann auch, falls erforderlich und noch nicht geschehen, die anderen genehmigungsrechtlich relevanten Behörden und die Wasser- und Bodenverbände eingebunden, deren Aufgaben unter anderem darin besteht, die Ent- und Bewässerungserfordernisse der Landwirtschaft in der Region zu gewährleisten. Damit wird deutlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe, die in den ggf. betroffenen Flächen wirtschaften, ebenfalls von Beginn an in die Planungen einzubeziehen sind.

Über diese, im genannten Zusammenhang wichtigsten Akteure, sollten auch weitere ortsansässige Gruppen wie die Jägerschaft, die Angler, die Wassersportler etc. sowie die Anlieger und die Öffentlichkeit informiert und eingebunden werden.

Ein frühzeitig zwischen den Nutz- und Schutzinteressen an der Landschaft abgestimmtes Konzept führt nicht nur dazu, Planungsfehler zu vermeiden, sondern auch für das „Wir“-Gefühl, das entscheidend ist für das nachhaltige „Wohl“-Gefühl aller Akteure über das gelungene Projekt.

 

Beharrlichkeit zeigen

 

Dennoch: Ein langer Atem ist unabdingbar, auch um an ein kleines Ziel zu gelangen. Jedes Projekt hat seine eigenen Herausforderungen, die zu stemmen sind und neben dem langen Atem auch Flexibilität und Toleranz voraussetzen. Aber es lohnt sich, denn Wasser ist neben der Luft die wichtigste Ressource auf unserem Planeten: 

Wasser ist Leben – ohne Wasser läuft nichts! 

Öffnungszeiten

Montag, Freitag

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

09:00 - 14:00

09:00 - 16:00

Kontakt

Schleswig-Holsteinischer Heimatbund
Hamburger Landstr. 101
24113 Molfsee
Telefon: 0431 983840 0431 983840
Fax: 0431 9838423
E-Mail-Adresse:

Sie können auch unser Kontaktformular nutzen.

Druckversion | Sitemap
© Schleswig-Holsteinischer Heimatbund e.V.