Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahre 2000 hat sich die Europäische Union ein ehrgeiziges Ziel gesetzt:
Die flächendeckende Verbesserung der Gewässer hinsichtlich ihres ökologischen und
chemischen Zustandes sowie des Grundwassers in Hinblick auf Menge und Qualität bis 2015.
Diese Vorgaben beinhalten den Erhalt und die Entwicklung bestehender natürlicher Oberflächengewässer sowie
den behutsamen, naturnahen Um- und Rückbau erheblich veränderter und künstlicher Gewässer.
Sie dienen damit letztlich auch dem Ziel, Grundwasser vor Belastungen zu schützen und die Schadstofffracht in die Meere zu verringern.